Mit der Novellierung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 wurden die Voraussetzungen zur Selbstständigkeit und Erbringung von Handwerksleistungen zum Beispiel für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger oder Raumausstatter erleichtert. Ein Nachweis der fachlichen oder kaufmännischen Qualifizierung ist nicht mehr erforderlich. Durch die EU-Osterweiterung am 1. Mai 2005 erhöhte sich der Wettbewerbsdruck zusätzlich. Der Anteil von polnischen Staatsangehörigen bei den selbstständigen Fliesenlegern z. B. liegt mittlerweile bei mehr als 50 Prozent. Ausländische Anbieter können deutsche Unternehmen häufig genug preislich unterbieten, denn eine Selbstausbeutung ist nicht strafbar. Tatsache ist weiterhin, dass im Kammerbezirk teilweise fünf bis zehn Betriebe in einer einzigen Wohnung ihren Firmensitz gewerbe- und einwohnermelderechtlich anmelden. Den Handwerkskammern stehen nach jüngster Rechtssprechung nur eingeschränkte Möglichkeiten zu, diese Unternehmen aufzusuchen. Ein Blick in die Kleinanzeigen, Rubrik Stellengesuche, verschiedener Zeitungen am Wochenende spricht darüber hinaus eine mehr als deutliche Sprache über die Auslegung unserer Gesetzgebung.
"Häufig schicken Unternehmen aus osteuropäischen Ländern Mitarbeiter an deutsche Betriebe. Eine Kontrolle auf Einhaltung der Auflagen in den Heimatländern bleibt deutschen Behörden allerdings versagt!", kritisiert Repp. Die Politik solle endlich rechtzeitig auf Kammern und Verbände hören, dann seien entscheidende Webfehler in der europäischen Gesetzgebung und nationalen Umsetzung vermeidbar. "Der regionale Mittelstand muss eine Chance auf dem heimischen Markt behalten!" fordert Präsident Repp abschließend.