Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen sich auch weiterhin nur bis zu 50 Kilometer ohne Fahrtenschreiber oder Tachograph vom Betrieb entfernen. Vorausgesetzt, sie laden nur Materialien, Ausrüstung oder Maschinen, welche ein nicht hauptberuflicher Fahrer transportiert und zur Ausübung seiner handwerklichen Tätigkeit benötigt. Für Verkaufsfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich konnte die Befreiung durch eine Ergänzung der Handwerkerreglung ebenfalls gesichert werden. Keine Ausnahmeregelungen greifen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Sie müssen mit analogen bzw. Neufahrzeuge mit digitalen Tachographen nachgerüstet werden.
Durch das Engagement der Handwerksorganisationen, insbesondere des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) konnten wesentliche Verbesserungen für die Betriebe erzielt werden, so Repp abschließend.