Das Handwerk unterstützt grundsätzlich die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Kritikpunkten bei der praktischen Umsetzung. Nach dem derzeitigen Beratungsstand zur anstehenden Energieeinsparverordnung etwa sollen nur Akademiker Energieausweise bei Nicht-Wohngebäuden ausstellen dürfen. "Es bleibt unverständlich, warum das den Gebäudeenergieberatern des Handwerks bei einer entsprechenden Zusatz-Schulung, die den fachlichen Anforderungen auch gerecht wird, nicht erlaubt sein soll!", drückt Repp sein Unverständnis aus.
Als zusätzlich kritisch könnte sich erweisen, dass die in der geplanten Verordnung vorgeschriebenen Standards nicht nur von Bauherren, sondern künftig auch noch von Unternehmern eingehalten werden sollen. Die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, General- und Bauunternehmern würden dadurch deutlich unsicherer - mit entsprechenden Auswirkungen für die Auftragsannahmen. Schließlich könnten für Gebäudeeigentümer auch noch die Anreize zur Sanierung sinken. Die Mindestanforderungen sollen den Planungen zufolge nämlich erhöht werden mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Bau- und Sanierungskosten. Die wohnwirtschaftlichen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollten nach Auffassung des Handwerks aber so ausgerichtet werden, dass die Programmnachfrage nicht sinkt oder gar komplett ausfällt. "Eine Nachbesserung bei der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung ist also zum Vorteil der Beteiligten geboten!", empfiehlt Repp.