Von dieser Regelung, ist Repp sich sicher, werde nicht nur das Handwerk in Nord-, Ost- und Mittelhessen profitieren, sondern auch die Kommunen: "Jeder Auftrag, der hier in der Region vergeben wird, führt auch hier zu einem höheren Steueraufkommen, zu sicheren Arbeitsplätzen und mehr Lehrstellen." Deshalb sei es wichtig, dass der verbesserte Vergabeerlass jetzt möglichst schnell in Kraft gesetzt werde, forderte der Kammerpräsident mit Blick auf die zweimonatige Anhörungsfrist zu dem Vergabeerlass, der nach Plänen des Wirtschaftsministeriums zum 1. November in Kraft treten soll.
Wünschenswert wäre aus Sicht des Handwerks auch, dass die Anwendung der neuen Grenzwerte den Gemeinden und Gemeindeverbänden nicht nur empfohlen werde, sondern verpflichtend sei. Viele Kommunen machten schon heute zu zögerlich von der Möglichkeit der freihändigen Vergabe Gebrauch. "Die freihändige Vergabe verzichtet zwar auf ein formelles Vergabeverfahren, aber nicht auf eine beschränkte Ausschreibung, ist also auch ein transparentes Verfahren." Deshalb werde sich die Handwerksorganisation im Kammerbezirk mit verstärktem Nachdruck für die Anwendung des Erlasses einsetzen. Weiter hält Repp es für sinnvoll, die Obergrenze von 50.000 Euro für die freihändige Vergabe gleichzeitig als Untergrenze in einem möglichen Tariftreue-Gesetz zu berücksichtigen.