Pläne aus dem Finanzministerium, ausgerechnet den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nicht anzupassen, die Absetzbarkeit anderer haushaltsnaher Aufwendungen aber zu verbessern, seien für das Handwerk unakzeptabel. Vielmehr sollten, wie seit vergangenem Jahr geplant, Privathaushalte sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftraggeber gestärkt, die unterschiedlichen Fördertatbestände für haushaltsnahe Dienstleitungen zusammengefasst und insgesamt erhöht werden, so Repp. Eine Forderung, deren Umsetzung bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfohlen hatte.
Repp warb weiter dafür, den Steuerbonus auch noch für dieses Jahr zu nutzen. "Viele Kunden wissen immer noch nicht, dass sie Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen können." Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer. Wer Handwerksdienstleistungen rund um den privaten Haushalt legal bezahlt, kann jährlich bis zu 600 Euro sparen. "Eine legale Auftragsvergabe lohnt sich damit doppelt. Denn wer einen Auftrag schwarz vergibt, nimmt gegebenenfalls Abstriche bei Qualität, Zuverlässigkeit, kompetenter Ausführung und Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen in Kauf." Informationsflyer für ihre Kunden können Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer Kassel kostenfrei bestellen. (0561/78 88-0)
Allerdings, auch darauf wies Repp hin, sind Rechnung und Zahlungsnachweis eines Kreditinstituts beim Finanzamt einzureichen, um die Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen zu können. "Ich verstehe gut, dass viele Betriebsinhaber die Barzahlung einer Überweisung vorziehen, weil sie auf diesem Weg ihre Außenstände reduzieren können. Um aber ihren Kunden die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit zu eröffnen, sollten sie auch Überweisungen akzeptieren." Als alternativer Zahlungsweg, so Repp, käme aber auch die Begleichung der Rechnung per Scheck in Frage.