Bisher kann die Ist-Besteuerung in den alten Bundesländern beantragt werden, wenn der Jahresumsatz 250.000 Euro nicht übersteigt. Die neue Regelung bedeutet, dass Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz pro Jahr bundesweit die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben. "Das ist in der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit einer verschlechterten Zahlungsmoral und verschärften Bedingungen für die Aufnahme von Krediten wichtig", so Repp. "Muss die Steuer schon bei Rechnungslegung abgeführt werden, geht das zu Lasten der Liquidität der ohnehin kapitalschwachen kleinen Firmen, die dann auch noch monatelang Steuern für den Staat vorfinanzieren."
Mit dieser Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die voraussichtlich Mitte Juni vom Bundestag beschlossen wird, könne mit einem Antrag beim Finanzamt also dringend benötigte Liquidität gewonnen werden. Repp rät den Betriebsinhabern, über die Wahl der Ist-Besteuerung mit den Betriebsberatern der Kammern, ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt sprechen.
"Als Handwerksorganisation haben wir uns seit Jahren für diese Regelung stark gemacht." Der erzielte Erfolg freut den Kammerpräsidenten, weil die Neuregelung den Betrieben ganz direkt zugute kommt. "Ich bin froh, dass die Große Koalition diesen Weg zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands beschreitet und so ein überzeugendes Bekenntnis zum Handwerk ablegt."