"Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass sich die Mehrkosten für die öffentliche Hand bei zusammengefassten Generalunternehmervergaben z. T. auf über 20 Prozent belaufen", erklärt Gerhard Repp, Präsident der Handwerkskammer Kassel. Die zusammengefasste Großlosvergabe führe laut Bundesrechnungshof zu einer Einschränkung des Bieterkreises. Dieser Abbau von Wettbewerb habe auch noch höhere Angebotspreise zur Folge. "Das kann der vom Steuerzahler finanzierte Staat als Auftraggeber ebenso wenig wollen wie das flexible klein- und mittelständische Handwerk. Sofern wirtschaftliche oder technische Gründe eine Großlosvergabe erforderlich machen, kann selbige bei entsprechend stichhaltiger Begründung sicherlich befürwortet werden. Der drohende "Regelausnahmefall" für die Fach- und Teillosvergabe muss aber dringend verhindert werden. Der Vorlage der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts stimmen wir deshalb explizit zu!", so Repp. Am 4. Juli 2008 steht die Beschlussfassung des Bundesrates über die entsprechenden Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an.
Vergaberechtsreform darf den Mittelstand nicht belasten
"Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass sich die Mehrkosten für die öffentliche Hand bei zusammengefassten Generalunternehmervergaben z. T. auf über 20 Prozent belaufen", erklärt Gerhard Repp, Präsident der Handwerkskammer Kassel. Die zusammengefasste Großlosvergabe führe laut Bundesrechnungshof zu einer Einschränkung des Bieterkreises. Dieser Abbau von Wettbewerb habe auch noch höhere Angebotspreise zur Folge. "Das kann der vom Steuerzahler finanzierte Staat als Auftraggeber ebenso wenig wollen wie das flexible klein- und mittelständische Handwerk. Sofern wirtschaftliche oder technische Gründe eine Großlosvergabe erforderlich machen, kann selbige bei entsprechend stichhaltiger Begründung sicherlich befürwortet werden. Der drohende "Regelausnahmefall" für die Fach- und Teillosvergabe muss aber dringend verhindert werden. Der Vorlage der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts stimmen wir deshalb explizit zu!", so Repp. Am 4. Juli 2008 steht die Beschlussfassung des Bundesrates über die entsprechenden Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an.