Anfang September legten wieder fünf Teilnehmer ihre Zwischenprüfung ab, weitere fünf Teilnehmer konnten nach ihrer Abschlussprüfung als Hochbaufacharbeiter ins Berufsleben entlassen werden.
Besonderheit der Ausbildung nach § 42 m der Handwerksordnung ist die individuelle Berücksichtigung und Betreuung von lernschwachen oder lernbehinderten Jugendlichen. Das Ziel der Ausbildung ist, diese Jugendliche zu einem qualifizierten Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu führen. Der Lehrstoff der ersten zwei Ausbildungsjahre der Vollausbildung für Maurer wird in der Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter innerhalb von drei Jahren vermittelt. Dadurch ist es möglich, einzelne Lerninhalte in der betrieblichen und vor allem in der schulischen Ausbildung zu vertiefen und zu wiederholen.
Die Mindestanforderungen der Abschlussprüfung entsprechen der Zwischenprüfung der Maurer. Bei der Kenntnisprüfung in der Berufsschule sind innerhalb von vier Stunden Aufgaben aus den Lernfeldern und Prüfungsbereichen schwerpunktbezogene Aufgaben, Bauwerke im Hochbau und Wirtschafts- und Sozialkunde zu bearbeiten. In der praktischen Prüfung ist das Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nischen und Verblendmauerwerk gefordert, ein Unterzug dazu muss geschalt werden. Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden, lässt die Prüfungskommission auch handlungsorientiertes Planen der Arbeitsschritte mit einfließen.
Die Ausbildung findet sowohl in beruflichen Fördereinrichtungen wie z.B. dem BFZ Möhringen statt, es werden aber auch Ausbildungsplätze in den Handwerksbetrieben angeboten. Im Durchschnitt werden jährlich rund zehn Berufsausbildungsverträge abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Facharbeiterprüfung besteht die Möglichkeit, in einem weiteren Lehrjahr die Vollausbildung zu absolvieren und die Gesellenprüfung als Maurer abzulegen. Es ist erfreulich, dass rund. Zwanzig der Prüfungsteilnehmer diesen Schritt erfolgreich in die Tat umsetzen.
Alleine zwei der fünf Absolventen in diesem Jahr haben bereits einen einjährigen Anschlusslehrvertrag zur Maurerausbildung abgeschlossen.