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Handwerkskammer Lübeck

Steuerbonus auf Handwerksleistungen

„Beim Kunden bekannter machen“

(lifePR) (Lübeck, )
Seit rund 2 Jahren gibt es ihn: Den Steuerbonus auf Handwerksleistungen. Privathaushalte können seit Anfang 2006 Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen. Privatpersonen können pro Jahr bis zu 20 % von 3000 Euro der nachgewiesenen Kosten, also maximal 600 Euro angeben. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt. Eigentlich ein super Werbeinstrument für die Betriebe; nur: Der Steuerbonus ist in der Bevölkerung zu wenig bekannt. "Wir alle im Handwerk müssen die Werbetrommel für den Steuerbonus rühren", lautet dementsprechend auch die Forderung von Lübecks Kammerpräsident Horst Kruse. Nur jeder 10 Privathaushalt kenne den Steuerbonus und frage danach. "Schade eigentlich, denn für alle Haushalte ist es eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen", so Kruse weiter. Voraussetzungen für den Steuerbonus

- Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor
- In der Rechnung sollte ein Hinweis auf einen prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen
- Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein

Betriebe sind also gut beraten, ihren Kunden umfassend über den Steuerbonus auf Handwerksleistungen zu informieren. Weitere Information zum Steuerbonus finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck unter www.hwk-luebeck.de Stichwort: Service. Der ZDH hat für Handwerksbetriebe darüberhinaus einen Flyer entworfen, den Sie für die Information und Beratung Ihrer Kunden einsetzen können. Sie können diesen Flyer bestellen unter www.marketinghandwerk.de.
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