Seit rund 2 Jahren gibt es ihn: Den Steuerbonus auf Handwerksleistungen. Eigentlich ein super Werbeinstrument für die Betriebe; nur: "Der Steuerbonus ist in der Bevölkerung noch zu wenig bekannt", sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Katschke. Nur jeder 10. Privathaushalt kenne den Steuerbonus und frage danach. "Schade eigentlich, denn für alle Haushalte ist es eine tolle Möglichkeit, Steuern zu sparen", so Katschke weiter. Privatpersonen können pro Jahr bis zu 20 % von 3000 Euro der nachgewiesenen Kosten, also maximal 600 Euro angeben. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor
- In der Rechnung sollte ein Hinweis auf einen prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen
- Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein
Die Handwerkskammer Lübeck rät ihren Betrieben, die Kunden umfassend über den Steuerbonus auf Handwerksleistungen zu informieren. Weitere Informationen zum Steuerbonus finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck unter www.hwk-luebeck.de.