Da der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2022 bei der L-Bank eingetragen sein und das Ausbildungsverhältnis zuvor seit mindestens vier Monaten bestanden haben muss, empfehlen die Ausbildungsberater der Kammer für neu abgeschlossene Verträge einen Ausbildungsbeginn bis spätestens zu 15. August 2022. Die Förderung kann rückwirkend für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. August 2021 beantragt werden. Der Ausbildungsvertrag muss bei der Handwerkskammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein. Ferner müssen Auszubildender und Ausbilder bestätigen, dass die reguläre Fortsetzung der Ausbildung geplant ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die in der Vergangenheit andere Zuschüsse, beispielsweise eine „Ausbildungsprämie“ nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ erhalten haben.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Interessierte auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter www.esf-bw.de oder bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter www.hwk-mannheim.de/.... Fragen beantwortet das Team der Ausbildungsberatung unter Telefon 0621 18002-135 oder E-Mail: hambel@hwk-mannheim.de