Aus diesem Grund ist für Arbeiten im Umgang mit Asbest seit 1992 ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis erforderlich, bei dem gewährleistet wird, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei Sanierungen von Asbestmaterialien beachtet werden. Dieser Sachkundenachweis, welcher in der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 verankert ist, wurde geändert.
Die Änderung besagt, dass Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit behalten. Wird während dieser Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht reaktivierbar, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang inklusive Prüfung absolviert werden!
Die Bildungsakademie Mannheim bietet am 17. April 2015 einen behördlich anerkannten Auffrischungskurs nach TRGS 519 Anlage 5 an. Dieses eintägige Seminar findet direkt in der Bildungsakademie, Gutenbergstraße 49 statt. Mit dieser Weiterbildung behält Ihr Ursprungszertifikat (nach oben genannter Regelung) seine Gültigkeit. Teilnehmen können alle Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4, die ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.
Für alle Sachkundigen, die einen Auffrischungskurs nach Anlage 3 benötigen, bietet die Bildungsakademie einen Auffrischungskurs am 18.04.2015 an.
Für Informationen und eine Anmeldung steht mit Rosemarie Sauer, Beraterin für Fachkräftesicherung, eine kompetente Mitarbeiterin unter Telefon 0621 18002-226 oder per Mail sauer.r@hwk-mannheim.de zur Verfügung.