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Ansprechpartner:in Herr Detlev Michalke +49 621 18002104

Änderung der Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Asbest

Sachkundenachweise nach TRGS 519 nur noch bis 06/2016 gültig / Bildungsakademie bietet Auffrischungskurs an

(lifePR) (Mannheim, )
Asbest ist ein Gefahrenstoff, dessen krebserzeugende Wirkung beim Menschen seit vielen Jahren nachgewiesen ist. Gut drei Viertel der berufsbedingten Krebserkrankungen werden durch Asbest verursacht! Wie kein zweiter derartig gefährlicher Stoff hat Asbest gleichzeitig vielfältigste Verwendung in fast allen Industriezweigen mit Schwerpunkt in der Bau­wirtschaft erfahren. Auch wenn der Einbau von Asbestzementprodukten wegen seines hohen Gefahrpotentials seit 1991 verboten ist, befindet sich Asbest noch in vielen älteren Gebäuden: als Isolierung von Rohren, Heizungen und Elektrogeräten, als Asbestpappe oder -zement, in Dämmplatten, alten PVC-Fußböden und feuer­festen Geweben.

Aus diesem Grund ist für Arbeiten im Umgang mit Asbest seit 1992 ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis erforderlich, bei dem gewährleistet wird, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei Sanierungen von Asbestmaterialien beachtet werden. Dieser Sachkundenachweis, welcher in der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 verankert ist, wurde geändert.

Die Änderung besagt, dass Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit behalten. Wird während dieser Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich die Dauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Lehrgangs. Ein vom Datum abgelaufener Sachkundenachweis ist nicht reaktivierbar, d.h. es muss ein komplett neuer Lehrgang inklusive Prüfung absolviert werden!

Die Bildungsakademie Mannheim bietet am 17. April 2015 einen behördlich anerkannten Auffrischungskurs nach TRGS 519 Anlage 5 an. Dieses eintägige Seminar findet direkt in der Bildungsakademie, Gutenbergstraße 49 statt. Mit dieser Weiterbildung behält Ihr Ursprungszertifikat (nach oben genannter Regelung) seine Gültigkeit. Teilnehmen können alle Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4, die ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten wollen.

Für alle Sachkundigen, die einen Auffrischungskurs nach Anlage 3 benötigen, bietet die Bildungsakademie einen Auffrischungskurs am 18.04.2015 an.

Für Informationen und eine Anmeldung steht mit Rosemarie Sauer, Beraterin für Fachkräftesicherung, eine kompetente Mitarbeiterin unter Telefon 0621 18002-226 oder per Mail sauer.r@hwk-mannheim.de zur Verfügung.

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