Sättele verdeutlichte dabei, wie Arbeit 4.0 auch Einfluss auf die gesellschaftlichen Entwicklungen nehme. Dies werde häufig unterschätzt. Gerade auch Arbeitgeber müssten bei diesem Thema die Veränderungen wahrnehmen und ausbalancieren. Durch die Digitalisierung, so Sättele, werden Arbeitnehmer flexibler und mobiler, dadurch würden andere Arbeitszeitmodelle erforderlich.
Die müsse man im Blick halten, um Lösungen für und mit den Mitarbeitern zu entwickeln und im Betrieb zu installieren. Dabei sei die Lern- und Veränderungsbereitschaft ebenso ein Thema, wie die Fähigkeit im Umgang mit Geschwindigkeit, Komplexität und Vernetzung. „Lebenslanges Lernen gehört unbedingt dazu, aber das ist ja nicht neu“, so Sättele wörtlich.
Der Mannheimer Vizepräsident forderte die Arbeitgeber auf, die Beschäftigten bei der Umsetzung der digitalen Veränderungen mit ins Boot zu nehmen, „auch, um Ängste abzubauen“. Voraussetzung sei allerdings eine gute Bildung und die Zeit und den Willen, die Neuerungen anzunehmen.
Sättele befasste sich im zweiten Teil seines Berichts mit dem Thema „Rente“ und setzte sich kritisch mit einem Positionspapier des Zentralverbandes auseinander, dessen große Teile er, auch im Namen der Arbeitnehmer, ablehnte. „Ein Thema wie die Zukunft der Rente darf nicht ohne Beteiligung der Arbeitnehmervizepräsidenten behandelt werden“, brachte er es auf den Punkt.
Sättele gab eine Einschätzung zu verschiedenen Punkten des Papiers. Er stellte den „Dreiklang aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Absicherung“ in Frage, wobei er insbesondere die betriebliche Altersvorsorge in der Form der Entgeltumwandlung kritisierte, da hier der Arbeitgeber die Sozialabgaben spare, die später der Arbeitnehmer tragen müsse.
Sättele verwies weiter darauf, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze besonders viele Arbeitnehmer im Handwerk betreffe, „da die wenigsten schon jetzt nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten“ könnten. Er forderte weiter eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus, um gerade im Handwerk eine Rente in Würde zu ermöglichen.
Angesichts atypischer Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit und Minijobs forderte Sättele, könne es eine gute Rente im Handwerk nur geben, wenn die Rahmenbedingungen stimmten. „Dazu brauchen wir Regelungen, die auch den besonderen Anforderungen im Handwerk gerecht werden“, so der Vizepräsident abschließend.
Diese Auffassung, die alle Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der Kammern in Deutschland mittragen, sei Bundesministerin Andrea Nahles schriftlich mitgeteilt worden.
Anmerkung:
Die Vollversammlung als höchstes Beschlussorgan der Handwerkskammer besteht zu zwei Dritteln aus selbständigen Handwerksunternehmern und einem Drittel aus Arbeitnehmern im Handwerk. Damit sind auch die Arbeitnehmer im Handwerk in den Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozess im Handwerk der Region aktiv eingeschaltet.