Die Landesregierung müsse aufpassen, dass die Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer Wärmeenergie beim Heizungstausch auf 15 Prozent kein Eigentor werde: "Eine solche Aufstockung ist mit zusätzlichen Investitionen verbunden und könnte Hauseigentümer von einer Sanierung abhalten. Bei uns wird das Thema daher kontrovers diskutiert", so Müller. Das Handwerk plädiere deshalb für eine behutsame stufenweise Anhebung. Wichtig sei auch, dass ein Sanierungsfahrplan erleichternd angerechnet werden könne.
Gerade der Sanierungsfahrplan als ein zentrales Element des EWärmeG brenne dem Handwerk ganz besonders unter den Nägeln: "Orientiert sich die Landesregierung bei seiner Ausgestaltung ausschließlich an der Vor-Ort-Beratung des Bundes, sind die Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk ausgeschlossen", gibt Müller zu Bedenken. Dies verschenke viel Potenzial: "Ist das Dach kaputt, ruft der Hauseigentümer nicht im Energieberatungsbüro an, sondern beim Zimmermann oder Dachdecker. Und auch der Schornsteinfeger, der regelmäßig zum Kunden kommt, kann auf energetische Missstände hinweisen." Nachdem das Land mit dem EnergieSparCcheck (ESC) bereits über ein etabliertes Programm verfüge, das die Beratungskompetenz des Handwerks nutze, sei zu überlegen, ob dieses nicht in den Sanierungsfahrplan integriert werden könne.
Die Ausdehnung des Gesetzes auf Nichtwohngebäude begrüßt das Handwerk ausdrücklich - sie sei schlichtweg ein Gebot der Gerechtigkeit. "Man darf nicht außer Acht lassen, dass die Erweiterung auch die Akzeptanz bei den privaten Hauseigentümern steigert", so Müller. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass die Belastung der Betriebe so gering wie möglich sei.
Positiv bewertet Müller auch die anvisierte Technologieoffenheit: "Als Praktiker wissen wir, dass der individuellen Gebäudesituation Rechnung getragen werden muss. Die bisherige Fixierung auf Solarthermie als Ankertechnologie ist in der Breite nicht zielführend".