Eine ganz ähnliche und im Kern gleiche Masche betreibt seit 1. Oktober 2018 die so genannte „Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit einer Postadresse in Oranienburg.
Das Geschäftsmodell kann wie folgt beschrieben werden: Eine wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an sich schon unerlaubte, da belästigende Faxwerbung erreicht den Betrieb mit der Überschrift „Eilige FAX-Mitteilung – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ und suggeriert auf den ersten Blick eine Rechtspflicht, das beigefügte Formular ausfüllen und zurückzusenden zu müssen. Als aktueller Bezug wird hierbei die „gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ sowie die Erfüllung der „Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung“ angeführt.
Der per Fax kontaktierte Unternehmer soll in einer willkürlich gesetzten sehr kurzen Frist einige Fragen zum Unternehmen ergänzen, wobei in Fettschrift eine „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ versprochen wird. Das Formular ist behördenähnlich gestaltet und macht einen amtlichen Eindruck. Im Kleingedruckten ist nur bei genauerem Hinsehen zu lesen, dass es sich um ein privates Angebot für ein „Leistungspaket Datenschutz“ handelt, man einen Vertrag über drei Jahre Laufzeit eingeht und ein „Basisdatenschutz-Beitrag“ in Höhe von netto 498 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr zu bezahlen ist.
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald rät, auf das Fax nicht zu reagieren. Eine Pflicht zur Unterzeichnung des Formulars besteht nicht. Das „Leistungspaket Datenschutz“ bekommen Mitgliedsbetriebe kostenlos bei der Landesdatenschutzbehörde oder auch bei der Handwerkskammer.
Sollte versehentlich das Fax schon beantwortet und zurückgesandt worden sein, kann der angeblich zustande gekommene Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Mannheim können sich dazu an die Rechtsabteilung der Kammer wenden.