Eddy Keilbach sei „Experte für alle Fälle“, so Präsident Alois Jöst nach der Vereidigung. Denn wenn sich Handwerker und Kunde nicht einig seien, sorge der Sachverständige mit seinem Gutachten für Klarheit und schlichte Streitfälle möglichst noch vor dem Gang zum Gericht.
Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wurde Keilbach daher auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung, wie auch die besondere Sachkunde, bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens, und die ständige Fortbildungspflicht macht den Sachverständigen zu einem Fachmann auf der Höhe der Zeit.
„Als Sachverständiger entscheiden Sie auch über die handwerkliche Qualität und damit über den Standard handwerklicher Leistung“, machte Jöst deutlich. Sachverständige lieferten, so der Präsident weiter, die entscheidenden handwerklichen Fakten, die dann – etwa vor Gericht – zu einem Urteil führen können. „So ist das Sachverständigenwesen von unschätzbarem Wert für das Handwerk der Region“, brachte er es auf den Punkt.
Dabei werde den Sachverständigen großes Fachwissen ebenso abverlangt wie Sensibilität im Umgang mit der Aufgabe, aber auch im Umgang mit den Menschen. Und selbst wenn 70 Prozent des Wissens im Computer untergebracht würden, so sei die Intuition des Sachverständigen nicht durch den besten Computer zu ersetzen.
Als „Stärke der Selbstverwaltung“ bezeichnete der Mannheimer Präsident den neuen Sachverständigen, der zusammen mit seinen rund 1.000 Kollegen in Baden-Württemberg – allein 121 Sachverständige sind in der Region Rhein-Neckar-Odenwald beheimatet, davon 100 aus meisterpflichtigen Handwerken und 21 aus Berufen der Anlage B1 und B2 – nunmehr seinen Dienst tun wird.
„Die Kammer kommt mit dieser Bestellung einer gesetzlichen Verpflichtung nach“, erläuterte Christian Berg weiter, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kammer, „und gewährleistet somit, dass quer durch alle Handwerksgruppen, angefangen vom Augenoptiker bis hin zum Zweiradmechaniker, qualifizierte Experten stets klären können, ob eine handwerklich bewirkte Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist“.