Dabei berät die Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald als neutrale Beratungsstelle. Hier können an der Weiterbildung Interessierte für ihre berufliche Weiterbildung einen Prämiengutschein beantragen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch bei einer eingetragenen Beratungsstelle. Dieses Beratungsgespräch muss vor Beginn der Weiterbildung geführt werden. Näheres dazu finden Sei unter www.bildungspraemie.info.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Einige Eckdaten sind dabei vorgegeben: Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mind. 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen max. 20.000 € beträgt. Bei gemeinsam veranlagten Einkommen liegt die Grenze bei 40.000 €.
Bezuschusst wird einmal in zwei Jahren die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme.
Der finanzielle Rahmen beträgt dabei bis zu 50 Prozent der Teilnahmegebühren, maximal 500 €. Unterstützt werden Maßnahmen, die der persönlichen beruflichen Weiterentwicklung dienen und über arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.