Grundvoraussetzung für Ausnahmen von Fahrverboten ist, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Brauchen Handwerker ihr Fahrzeug, um die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen oder lebensnotwendige Dienstleistungen zu erbringen - dazu zählen beispielsweise Reparatur- und Notdienste - kann das Fahrverbot in der Umweltzone aufgehoben werden. Auch können Ausnahmen für Fahrten zu Baustellen erteilt werden, damit dort Fertigungs- und Produktionsprozesse aufrechterhalten werden können.
Die Bestätigung, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, erfolgt durch eine Bescheinigung, von einer AU-Werkstatt, einem Prüfingenieur oder einer technischen Überwachungsorganisation wie TÜV oder DEKRA. Grundlage für diese Überprüfung sind die Nachrüstdatenbanken von TÜV/DEKRA unter www.feinstaubplakette.de und GTÜ unter www.gtue.de. Die Bescheinigung gilt jeweils für ein Jahr und kann entgeltpflichtig sein.
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht immer dann, wenn die Kosten unverhältnismäßig zum Zeitwert des Fahrzeugs sind oder die wirtschaftliche Existenz eines Gewerbetreibenden gefährdet ist. Die wirtschaftliche Existenzgefährdung ist in einem formlosen Schreiben glaubhaft darzustellen. Dies muss durch die Stadt Mannheim bestätigt werden.
Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung und ggf. erteilte Einzelausnahmegenehmigungen der Stadt sind im Fahrzeug mitzuführen.
Generelle Ausnahmen für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung werden befristet bis längstens zum 31. Dezember 2009 erteilt. Eine Verlängerung der generellen Ausnahmen über das Jahr 2009 hinaus ist nicht vorgesehen. Bis dahin sollten alle betroffenen Betriebe diese Übergangslösung nutzen, um modernere Fahrzeuge zu beschaffen.
Formulare für die Nichtnachrüstbarkeit können ab sofort bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Nicole Waclawski, Tel.: 0621/18002-151, E-Mail: waclawski@hwk-mannheim.de angefordert oder direkt über die Internetseite www.hwk-mannheim.de heruntergeladen werden.
Anträge für Einzelausnahmen sind formlos an die Stadt Mannheim zu richten unter folgender Adresse: Stadt Mannheim, Fachbereich Baurecht und Umweltschutz, FB 31 oder FB 63, Stichwort: "Fahrverbote/Einzelausnahmen", Collinistraße 1, 68161 Mannheim.