- Das Fahrzeug hat eine gelbe Umweltplakette und wurde erstmals vor dem 01. Januar 2010 auf den Halter zugelassen,
- es ist kein anderes geeignetes KFZ auf den Antragssteller zugelassen, die Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich (Nachweis vorlegen),
- die Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht möglich (Handwerksbetriebe müssen durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung zu einer Existenzgefährdung führen würde).
Ob das Fahrzeug nachgerüstbar ist, kann bei einem KFZ-Händler oder im Internet z.B. unter www.partikelfilter-nachruesten.de erfragt werden. Sollte das Fahrzeug nachrüstbar sein, kann Fördermittel in Höhe von 260 Euro bei der www.bafa.de beantragt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich bei Claudia Joerg, Umwelt- und Technologieberaterin der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Tel.: 0621/18002-151 oder per E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de.