Von attraktiveren Förderkonditionen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) profitieren Meisterschüler sowie Teilnehmer vergleichbarer Kurse, etwa zum Fachwirt oder Techniker. Gesellen erhalten so deutlich mehr Sicherheit beim nächsten Karriereschritt in ihre berufliche Zukunft. "Diese Anpassung war überfällig", sagte der Mannheimer Kammerpräsident. Er erhofft sich einen erkennbaren Motivationsschub für angehende Handwerksmeister.
Laut Bundesstatistik haben sich 2008 in Baden-Württemberg 24.290 Menschen in Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen fortgebildet. Rund 5.550, das entspricht 23 Prozent, kamen aus dem Handwerksbereich. "Das sind deutlich weniger als auf Bundesebene, wo die Handwerker einen Anteil von 31 Prozent beanspruchen", erläuterte Tschischka weiter. Allerdings habe die Zahl der geförderten Weiterbildungswilligen aus dem Handwerk im letzten Jahr erstmals wieder leicht zugelegt. Mit 18 Millionen Euro seien nahezu ein Drittel der insgesamt in Baden-Württemberg bewilligten Gelder an Handwerker geflossen. Im Handwerk, betonte Tschischka, sei die Quote derer, die sich später selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen besonders hoch. Hier biete das neue Meister-Bafög nun größere Anreize.
So kann künftig die Förderung auch in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem ist eine Leistungskomponente für diejenigen eingebaut, die eine Fortbildung bestanden haben: Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Durch die neuen Regelungen werden insbesondere Familien in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Aber auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig macht und mindestens einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Weitere Informationen unter: www.meister-bafoeg.info