Darüber hinaus bieten die Handwerkskammern weitere Hilfestellungen an. Wer sich kostenfrei und unverbindlich über die Fachkräfteeinwanderung im Handwerk informieren möchte, hat hierzu bei einem Online-Seminar am 27. September 2023 die Möglichkeit. Die Veranstaltung findet von 10 bis 11 Uhr über Microsoft Teams statt. Hierbei werden auch die Neuerungen in der Fachkräfteeinwanderung und Möglichkeiten für Handwerksbetriebe vorgestellt.
„Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung am 16. August 2023 treten Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen in Kraft“, informiert Alexandra Wehe. „Die meisten Änderungen betreffen das Aufenthaltsgesetz zur Einreise nach Deutschland, um eine Ausbildung, eine Arbeit und / oder eine Qualifizierungsmaßnahme zu beginnen.“ Neu beim Ausbildungsaufenthalt ab dem 1. März 2024 ist beispielsweise, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz bis 35 Jahre (bisher 25 Jahre) möglich ist. Der Beschäftigungsaufenthalt für qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufserfahrung setzt dann eine mindestens zweijährige Berufserfahrung voraus, die zur Beschäftigung befähigt und nicht älter als fünf Jahre ist. Auch ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss und eine mindestens zweijährige Ausbildung im Ausland sind relevant. Im Online-Seminar kommen weitere Änderungen zur Sprache.
Anmeldung und Informationen rund ums Thema bei Alexandra Wehe, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-149, E-Mail: alexandra.wehe@hwk-mannheim.de oder Lioba Kemper, Telefon 0621 18002-168, E-Mail: lioba.kemper@hwk-mannheim.de. Wissenswertes auch auf www.hwk-mannheim.de unter der Rubrik „Ausbildung“ / „Migration & Berufsanerkennung“.