So solle es nun für die öffentliche Hand einfacher werden, andere öffentliche Stellen wie zum Beispiel den städtischen Bauhof mit Leistungen zu beauftragen, ohne dass ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss. Tschischka: "Der private Betrieb bleibt außen vor und hat dann nicht einmal die Möglichkeit, den Auftrag zu bekommen." Der Zweck des Vergaberechts sei es nicht, der öffentlichen Hand die Vergabe von Aufträgen zu erleichtern, sondern sicherzustellen, dass Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden. Dies könne nur dann geschehen, wenn die Aufträge im Wettbewerb und ohne Diskriminierung vergeben würden.
Auch bei der verpflichtenden Einführung der elektronischen Auftragsvergabe sieht Kammerpräsident Walter Tschischka die Realität bei Betrieben im ländlichen Raum zu wenig berücksichtigt. Damit Betriebe an elektronischen Vergaben teilnehmen können, brauchen sie schnelle Internetverbindungen. Diese seien leider noch nicht flächendeckend verfügbar. Tschischka: "Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung beim Breitbandausbau nicht locker lässt."