- Handwerkskammer überreicht Stipendien für die persönliche Weiterbildung
- Highlight der beruflichen Bildung in der Region: Schlummernde Talente wecken - schlummernde Talente fördern
Karriere mit Lehre - unter diesem Motto bietet das "Weiterbildungsstipendium" der Bundesregierung gezielt begabten jungen Fachkräften aus dem Handwerk eine Förderung der persönlichen Weiterbildung an.
Dazu vergibt die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald jährlich Stipendien der Begabtenförderung "Berufliche Bildung" mit deren Hilfe junge begabte Handwerkerinnen und Handwerker sich beruflich und persönlich weiterqualifizieren können, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Innerhalb von drei Jahren können diese Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 5.100,-- € für Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, unter anderem neuerdings auch für ein nebenberufliches Studium in ihrer Fachrichtung.
Insgesamt 28 junge Gesellinnen und Gesellen im Kammerbezirk Mannheim erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 die Chance, von einem solchen Stipendium zu profitieren. Dazu überreichte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Dieter Müller, die Urkunde für das begehrte Stipendium.
In seiner Ansprache verwies er auf die aus Mannheim kommenden Erfinder Carl Benz, Heinrich Lanz und Freiherr von Drais, die allesamt Handwerker gewesen seien. Mit ihren Ideen und Talenten hätten sie die Innovation in revolutionärer Weise gefördert. "Tun Sie es ihnen nach!", rief Müller den erfolgreichen jungen Handwerkerinnen und Handwerkern zu. Es gelte, für die Zukunft die schlummernden Talente zu wecken und zu fördern.
Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die in diesem Jahre ihre Gesellenprüfung abgelegt haben oder ablegen werden, können sich um ein Stipendium für die Jahre 2012 bis 2014 bei der Handwerkskammer Mannheim bewerben, wenn sie
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen),
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben,
- oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegt haben.
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Weiterbildungsstipendium" gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung; Menschen, die mehr können, wissen und leisten als andere.