Das Mannheimer Familienunternehmen ist über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Dafür sorgen nicht nur der beliebte „Maimarktbecher“, mit der eine Tradition der Konditor-Innung Mannheim fortgesetzt wird, und der handgefertigte „Mannheimer Dreck“, welche die Besonderheiten und Verkaufsschlager des Hauses sind. Auch weitere handgemachte Köstlichkeiten sind bei den Kunden beliebt. Inzwischen gibt es 20 Filialen in der Metropolregion Rhein-Neckar mit insgesamt rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche Katrin Zorn und ihr Mann, mit welchem sie das Unternehmen zusammen führt, beschäftigen. Auf eine gute Ausbildung und weitere Qualifizierungen legt Katrin Zorn ganz besonderen Wert und hat für jedes Anliegen ein offenes Ohr.
Stetige Weiterentwicklung und neue Herausforderungen sind im Hause Zorn ein wichtiger Grundstein. Familie Zorn möchte sich daher keinesfalls auf den bisherigen Erfolgen ausruhen. Während Christian Zorn sich aktuell zum Brot-Sommelier weiterbildet, plant das Unternehmen zukünftig Inhouse-Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die möglichst digital umgesetzt werden sollen. Weitere geplante Schwerpunkte sind der Ausbau des Online-Handels und das Facelift des „Mannheimer Drecks" sowie die Vernetzung innerhalb der Ausbildung.
Dass Katrin Zorn sich über diesen Titel “riesig” freut, ist verständlich. Aber sie hat den “Erfolg” auch schon verinnerlicht. Denn wie selbstverständlich meldet sie sich am Telefon: “Sie sprechen mit der Frauenpersönlichkeit im Handwerk”. Und man hört ihr diese Freude am Telefon an.
Präsident Hofmann wird zu einem späteren Zeitpunkt Katrin Zorn ihre Urkunde und die Medaille überreichen.
Weitere Informationen zum Unternehmen und den Personen hinter dieser Gründung finden Sie auf dem Portal „Selbständig im Handwerk“.
Anmerkung:
Mit dem Siegel „Persönlichkeit im Handwerk“ werden auf dem Portal jeden Monat baden-württembergische Handwerkerinnen und Handwerker ausgezeichnet, die in einer der monatlich wechselnden Kategorien Frauenpersönlichkeit, Innovator/in, Gründer/in sowie Nachwuchskraft herausragende Leistungen erbracht haben. Die Wahl zur Persönlichkeit im Handwerk hat seit dem Jahr 2018 die Abstimmung zum/zur Gründer/in des Monats auf der Seite http://www.selbstaendig-im-handwerk.de abgelöst.
Unter https://www.selbstaendig-im-handwerk.de/Aktuelles/PersoenlichkeitimHandwerk/bewerbung.php können sich potenzielle Kandidaten bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Handwerk tätig sind, deren Betrieb den Hauptsitz in Baden-Württemberg hat und Mitglied einer Handwerkskammer ist.