Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald verkauft aber weder aushangpflichtigen Gesetze noch versendet sie solche Gesetze.
Es ist zwar richtig, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Abdruck bestimmter Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtsnahme auszulegen oder auszuhängen und zwar jeweils in der aktuellen Fassung. Diese Gesetzte müssen aber nicht in gerahmter Form aufgehängt werden. Eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetzte ist über den Buchhandel erhältlich. Zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehören u.a. das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Bundelterngeld- und Elternzeitgesetz und das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg.
Björn Stadler empfiehlt bei solchen Anrufen Betriebsinhabern folgendes Vorgehen: Lassen Sie sich den Namen und die Firma sowie der Anschrift des Anrufenden geben. Bevor Sie eine telefonische Bestellung aufgeben, sollten hierzu zuerst nähere Informationen eingeholt werden. Dann sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Annahme dieses Angebots tatsächlich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ihr Ansprechpartner zum Thema: Rechtsassessor Björn Stadler, Tel: 0621-18002-157; Fax: 0621-18002-180; Email: stadler@hwk-mannheim.de