So gehen die Bäckerbetriebe davon aus, dass Verkaufsverpackungen loser Lebensmittel maximal zu 30 Prozent der Wiederverwertung zugeführt werden. Daher erscheint ein Anteil von maximal 30 Prozent der Lizenzgebühr als realistisch. Auf diese Weise würde auch verhindert, dass die Kunden – soweit eine Überwälzung der Lizenzgebühren überhaupt möglich ist – für die Entsorgung dieser Verpackungen doppelt zahlen. Deshalb fordert die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald den Gesetzgeber auf, die Novelle in diesen Punkten noch einmal zu überarbeiten.
Keine doppelte Müllgebühr – Handwerk lehnt zusätzliche Lizenzgebühr ab
So gehen die Bäckerbetriebe davon aus, dass Verkaufsverpackungen loser Lebensmittel maximal zu 30 Prozent der Wiederverwertung zugeführt werden. Daher erscheint ein Anteil von maximal 30 Prozent der Lizenzgebühr als realistisch. Auf diese Weise würde auch verhindert, dass die Kunden – soweit eine Überwälzung der Lizenzgebühren überhaupt möglich ist – für die Entsorgung dieser Verpackungen doppelt zahlen. Deshalb fordert die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald den Gesetzgeber auf, die Novelle in diesen Punkten noch einmal zu überarbeiten.