Mit Inkrafttreten der Reform des Bilanzrechts im Mai 2009 sind Kleinunternehmer durch den neu eingefügten Paragraph 241 a HGB unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Der Flyer informiert über steuerrechtliche Buchführungspflichten, weist auf Besonderheiten für Gründer hin und listet Vor- und Nachteile der Befreiung auf.
Dieser Flyer kann bei der Handwerkskammer Mannheim, Stefanie Oser unter Tel. 0621/18002-105 oder per E-Mail: oser@hwkmannheim.de kostenfrei abgerufen werden.