Tschischka: "Das geltende strenge Subsidiaritätsprinzip hat sich bewährt, weil es im Zweifel einer privatwirtschaftlich organisierten Leistungserstellung den Vorrang vor staatswirtschaftlichen Strukturen einräumt." Eine Lockerung würde nach Meinung der Handwerkskammer Mannheim den unfairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Betrieben weiter verschärfen. Kommunale Betriebe haben beispielsweise kein Insolvenzrisiko, was ihnen verbesserte Kreditkonditionen beschert. Sie haben steuerrechtliche Vorteile und werden häufig quersubventioniert. Hinzu kommt vielfach eine personelle Verflechtung mit kommunalen Entscheidungsgremien. Bislang lag die Beweislast zum Nachweis der Leistungsüberlegenheit bei der Kommune. "Dies nun den Handwerksbetrieben aufzubürden, wäre völlig realitätsfremd", sagte Tschischka weiter. Ein Elektro- oder Gas- und Wasserinstallateur müsste etwa beweisen, dass er Arbeiten hinter dem Zähler besser und wirtschaftlicher als die Stadtwerke macht. Gleiches würde für einen Maler oder Schreiner gelten, der etwa gegen einen kommunalen Bauhof vorgehen möchte, der Maler- oder Schreinerarbeiten durchführt.
Begründet wird der Gesetzentwurf damit, dass den kommunalen Unternehmen angesichts der wachsenden Bedeutung der dezentralen Energieerzeugung und der regionalen Energieversorgung eine neue Rolle zukommt.
Wer glaube, die Energiewende würde durch mehr unternehmerische Tätigkeit von Kommunen und Stadtwerken beschleunigt, betonte Tschischka, befinde sich auf dem Holzweg: "Kommunen sind keine Innovationstreiber."
Wer die Energiewende beschleunigen wolle, der müsse den technischen Fortschritt voranbringen. In einem Schreiben des Baden-Württembergischen Handwerkstages appellierte auch die Handwerkskammer nachdrücklich an die Landesregierung und die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen, die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft nicht außer Kraft zu setzen und den Kommunen keine weiteren Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Unternehmen zu gewähren. Denn letztlich profitiere nicht einmal die Kommune selber, die auf eine starke Privatwirtschaft als Steuerzahler und Anbieter von Ausbildungsplätzen angewiesen ist.
Das Ziel des im Jahre 2005 verschärften Gemeindewirtschaftsrechts, die Belange des Mittelstands und des Handwerks im Spannungsfeld von Kommunal- und Privatwirtschaft zu stärken, werde ohne Not über Bord geworfen: Dagegen setze sich das Handwerk zur Wehr, kündigte Tschischka an.