Bereits seit drei Jahren gibt es die Unterstützung nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung als steuerfreie Prämie für all jene, die in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses wohnen oder arbeiten. „Ende des Jahres 2021 hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschieden, die Prämie auch für die zukünftigen Haushaltsjahre einzuplanen“, informiert Benedikt Sand vom Geschäftsbereich Meisterprüfung der Handwerkskammer in Mannheim. „Die Förderung in Höhe von 1.500 Euro unterstützt effektiv alle Meisterabsolventinnen und -absolventen.“
Mit der Prämie sei ein wichtiger Anreiz zur beruflichen Weiterbildung im Handwerk geschaffen worden. Wer sie erhalten will, muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auch das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer einreichen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Baden-Württemberg lag. „Neu ist, dass zukünftig der Besuch eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch genehmigt werden kann“, so Benedikt Sand. „Der Wohnort oder die Arbeitsstätte müssen in diesem Fall unmittelbar vor oder nach der Prüfung in Baden-Württemberg liegen.“
Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet am 31. Mai 2024. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald meldet alle bis dahin eingehenden Anträge im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, dem Prüfung und Bewilligung obliegen. Wer sein Meisterprüfungszeugnis erst später erhält, kann seinen Antrag zur nächsten Frist am 30. November 2024 einreichen.
Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung bei Benedikt Sand, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621 18002-190 oder E-Mail: benedikt.sand@hwk-mannheim.de.