Den Innovationsgutschein A in Höhe von 2.500 Euro gibt es für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer Entwicklung, zum Beispiel für Technologie- oder Marktrecherchen. Den Innovationsgutschein B in Höhe von 5.000 Euro gibt es für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte oder Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten, zum Beispiel für Konstruktionsleistungen oder den Prototypenbau.
Nicht gefördert werden klassische Unternehmensberatungen, Honorare im Rahmen der Anmeldung von Schutzrechten, Maschinenanschaffungen, Diplomarbeiten oder betriebsinterner Aufwand.
Für den Modellversuch stehen drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Um die Mittel gleichmäßig über die gesamte Laufzeit zu verteilen, erfolgt die Bewilligung in Tranchen, das heißt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ruft drei bis vier Mal im Jahr dazu auf, die Innovationsgutscheine zu beantragen. Ab sofort sind Antragsformulare und ein Merkblatt im Internet unter http://www.innovationsgutscheine.de abrufbar.