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Neue Regeln für Meister-BAföG in Kraft

Tschischka: "Verbesserung des BAföG unterstützt Lebenslanges Lernen" / Existenzgründer werden belohnt

(lifePR) (Mannheim, )
Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren Familien sowie Alleinerziehende mit Kind und Existenzgründer. Auch die Handwerkskammer Mannheim hatte sich im Vorfeld intensiv für diese Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) stark gemacht. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Millionen zusätzlich in die Fortbildungsförderung.

"Damit setzt die Politik in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels das richtige Signal", so Kammerpräsident Walter Tschischka. "Denn im Handwerk ist der Meisterbrief nach wie vor das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und den Weg in die Selbständigkeit. Schon seit Jahren zählen wir bei der Kammer Mannheim mehr als 550 Meisterprüfungen im Jahr. Das neue Meister-BAföG wird noch mehr jungen Menschen den Weg zum Meisterbrief ebnen", erklärte Tschischka. Und wörtlich: "Lebenslanges Lernen ist eines der Schlagworte unserer immer anspruchsvolleren Wissensgesellschaft. Mit der Novellierung des Meister-BAföGs wird diese Notwendigkeit für alle im Handwerk Tätigen wesentlich erleichtert.

Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen.

Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.

Weitere Einzelheiten zur Förderungsberechtigung und zur Höhe der Förderung sowie welche Maßnahmen gefördert werden, erläutert ein Faltblatt, das bei der Handwerkskammer Mannheim, Frau Natascha Teucke, Tel. +49 (621) 18002-143, E-Mail teucke@hwk-mannheim.de angefordert werden kann. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die Internetseite www.meister-bafoeg.info
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