Rund 2,9 Millionen in Deutschland lebende Personen mit Migrationshintergrund haben ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben. Das neue Gesetz soll helfen, diese Potentiale auf dem Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Die nach dem neuen Gesetz ausgestellten Bescheinigungen mit der Darstellung von vorhandenen und fehlenden Berufsqualifikationen sollen die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Ab dem 1. April können sich Interessenten mit einem handwerklichen Berufsabschluss an die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald wenden, um eine Gleichwertigkeitsfeststellung zu beantragen. Die Handwerkammer ist für die Beurteilung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig und begleitet Antragsteller während des gesamten Verfahrens. Das Beratungsteam der Handwerkskammer hilft, den passenden deutschen Referenzberuf zu finden und informiert über das reine Verfahren hinaus über mögliche Alternativen und Qualifizierungsangebote. Die persönliche Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung und findet in deutscher Sprache statt. Gerne können Interessenten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand im Einzelfall. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro, maximal können 600 Euro fällig werden, wenn zum Beispiel aufgrund fehlender Qualifikationsnachweise eine Kompetenzfeststellung notwendig ist.
Ansprechpartner ist Alexander Dirks vom Geschäftsbereich Berufsbildung und Prüfungswesen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Telefon 0621-18002-138 Informationen zum Verfahren gibt es auch im Internet unter www.hwk-mannheim.de.