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Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald B 1 1-2 68159 Mannheim, Deutschland http://www.hwk-mannheim.de
Ansprechpartner:in Herr Alexander Dirks +49 621 18002140

Rücktritt von Meisterprüfung auch online möglich

Web-Formular erleichtert Handhabung – Nach Einladung werden Teilgebühren fällig

(lifePR) (Mannheim, )
Der Rücktritt von einer geplanten Meisterprüfung ist für die Prüflinge oftmals kein leichter Schritt, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald jedoch Alltag. Um den Verwaltungsakt eines Prüfungsrücktrittes zu erleichtern, hat die Handwerkskammer die Möglichkeit geschaffen, über ein Formular auf der Internetseite den Rücktritt zu erklären.

In insgesamt 18 Handwerken finden über das Jahr hinweg zahlreiche Meisterprüfungen statt. Prüfungsrücktritte bleiben dabei nicht aus. Um eindeutig zu dokumentieren, wann ein Rücktritt eingegangen ist, hat die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ein Formular auf ihrer Internetseite installiert, das ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird. „Hierdurch schaffen wir nicht nur eine optimale Übersicht über die eingegangenen Rücktritte, sondern geben unseren Prüflingen eine unmittelbare Bestätigung über den Eingang ihres Rücktritts“, so Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung.

Der Zeitpunkt des Rücktritts von der Prüfung spielt für die weitere Bearbeitung eine wichtige Rolle. Geht der Rücktritt bereits vor der Einladung zur Meisterprüfung ein, fallen für den Prüfling keinerlei Gebühren an. Anders verhält sich dies, wenn seitens der Handwerkskammer bereits eingeladen wurde. Wer nach Einladung und vor Beginn der eigentlichen Prüfung zurücktritt, muss 25 Prozent der jeweiligen Prüfungsgebühr zusätzlich bezahlen. Die erhobene Gebühr spiegelt den bereits angefallenen Organisations- und Verwaltungsaufwand im Rahmen der Prüfung wider.

Fehlt ein angemeldeter Prüfling unentschuldigt bei einer Prüfung fallen die vollen Prüfungsgebühren an. Ausnahme: Kann nachträglich durch ein ärztliches Attest zeitnah nachgewiesen werden, dass eine Krankheit vorlag oder ein schwerwiegender Grund die Teilnahme an der Prüfung verhinderte, obliegt der Handwerkskammer ein Spielraum, auch hier lediglich die 25 Prozent der Prüfungsgebühren zu berechnen.

„Wir wollen kommunizieren, dass die Teilnahme an einer Meisterprüfung eine bewusste Entscheidung sein sollte“, erklärt Dirks. Die Festlegung der Gebühren begründet sich aus der Tatsache, dass mit Versand der Prüfungseinladung bereits ein erheblicher organisatorischer Aufwand durch den Meisterprüfungsausschuss und die Handwerkskammer betrieben wurde. „Auch die Prüflinge selbst tun sich keinen Gefallen, wenn sie sich leichtfertig zur Prüfung anmelden oder diese über Jahre hinweg vor sich herschieben“, so Dirks weiter. Sein Rat: Der Entschluss, den Meister zu machen, sollte gut durchdacht sein und zu den jeweiligen Lebensumständen passen. Wer dann noch Fleiß und Wille zeigt, sieht einer erfolgreichen Meisterprüfung entgegen.

Rücktritte können über das Online-Formular auf der Internetseite der Handwerkskammer angezeigt werden: www.hwk-mannheim.de/....

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