Tschischka betonte, es gebe genügend Spielraum für weitere Korrekturen. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald stehe zwar hinter der 2013 eingeführten Regelung, nach der sich der Rundfunkbeitrag an der Betriebsgröße bemesse und nicht mehr an der Zahl der Geräte. Tschischka: "Aber die Umstellung für Betriebe mit vielen Fahrzeugen oder vielen Teilzeitbeschäftigten hat massive Mehrkosten verursacht." So könne sich beispielsweise bei einem Ausbaubetrieb mit 15 Beschäftigten und vier Fahrzeugen alleine durch die Gebühr für die Fahrzeuge der Gesamtbeitrag im Vergleich zu den Jahren vor 2013 verdoppeln.
Immerhin hätten die Rundfunkanstalten durch den Systemwechsel die beachtliche Summe von 1,5 Milliarden Euro mehr eingenommen, sagte Tschischka. Da könne die Beitragssenkung nur ein erster Schritt sein. Die Mehreinnahmen müssen genutzt werden, um die Fehlentwicklungen zu korrigieren: "Der systemfremde Beitrag für die Fahrzeuge muss abgeschafft werden." Zumindest aber sollten je nach Beschäftigtengröße eine angemessene Anzahl Fahrzeuge freigestellt werden. Die jetzige Regelung sei unverhältnismäßig: "Ein größeres Baugeschäft braucht nun einmal mehrere Fahrzeuge, ein Kfz-Betrieb muss Vorführwagen vorhalten." Diese müssten jedenfalls ausgenommen werden. Nur ein Fahrzeug pro Betriebsstätte vom Beitrag freizustellen, gehe an der Realität vorbei.