Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 991777

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald B 1 1-2 68159 Mannheim, Deutschland http://www.hwk-mannheim.de
Ansprechpartner:in Frau Karin Geiger +49 621 18002105

Von jetzt auf nachher Profi: Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Handwerkskammer informiert zu Themen rund um das Ausbildungsverhältnis – Wer die Prüfung nicht besteht, darf wiederholen

(lifePR) (Mannheim, )
Prüfung bestanden? Dann dürfen die Korken bei den Azubis im Handwerk knallen! Sobald das Ergebnis feststeht, kann all die Anspannung der Vorbereitungszeit abfallen. Für die jungen Leute beginnt als Gesellin und Geselle ein neuer Abschnitt ihres beruflichen Weges. Doch nicht nur für den Handwerksnachwuchs ist die Prüfung ein Meilenstein. Auch für Ausbildungsbetriebe hat sie eine besondere Bedeutung. Denn an sie sind bestimmte Regeln gebunden, die den Ausbildungsvertrag tangieren.

Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Vertrag festgehaltenen Ausbildungszeit, ohne dass es einer Kündigung durch den Betrieb bedarf. „Hat ein Azubi die Gesellen- oder Abschlussprüfung jedoch schon vor Ablauf der Ausbildungszeit bestanden, dann ist das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss beendet“, informiert Hannah Reichenecker, Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund „schlüssigen Handelns“ automatisch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet.

Bei einer Prüfung nach dem kalendarischen Ablauf des Berufsausbildungsvertrages empfiehlt Hannah Reichenecker die Ausbildungszeit bis zum Prüfungstermin zu verlängern und dies der Handwerkskammer als zuständigen Stelle zu melden. Eine Besonderheit tritt auch dann ein, wenn Azubis die Abschlussprüfung nicht bestehen. „Dann nämlich verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch des Azubis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, ohne dass der Ausbildungsbetrieb dies verweigern kann“, sagt Hannah Reichenecker. Die Verlängerung ist auf höchstens ein Jahr begrenzt. Diese zeitliche Einschränkung gilt auch dann, wenn der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung nicht besteht und eine zweite Wiederholungsprüfung in Anspruch nehmen möchte. Das Recht dazu hat er – allerdings nur innerhalb der Jahresfrist, gerechnet ab der ersten Verlängerung.

Informationen zum Thema erteilt die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Hannah Reichenecker, Telefon 0621 18002-138 oder E-Mail: hannah.reichenecker@hwk-mannheim.de

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.