Anhand einer fiktiven Handwerkerstunde in Höhe von 48,51 Euro wird in einem Faltblatt aufgeschlüsselt, wie sich dieser Betrag zusammen setzt. "Da ist natürlich der Bruttolohn des Mitarbeiters ebenso mit drin wie die tariflichen Sozialaufwendungen, etwa Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt oder tarifliche Ausfalltage", so Michalke weiter. Auch die gesetzlichen Sozialaufwendungen - etwa die Anteile an der Krankenversicherung oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - habe der Unternehmer zu tragen und die betrieblichen wie kalkulatorischen Gemeinkosten müssten hinzugerechnet werden. "Nicht zuletzt die gesetzlich vorgeschriebenen 19 Prozent Mehrwertsteuer sind in diesem Betrag eingerechnet", rechnet Michalke vor.
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