Ab einer bestimmten Umsatzhöhe müssen Unternehmen die fällige Umsatzsteuer sofort an das Finanzamt überweisen, und zwar unabhängig davon, ob der Auftraggeber bezahlt hat. Die Grenze lag für Unternehmen im Westen seither bei 250.000 Euro, im Osten lag sie beim doppelten Betrag. Nun wird diese Umsatzgrenze rückwirkend auf bundeseinheitlich 500.000 Euro angehoben.
Obwohl es dabei bleibt, dass viele mittelständische Unternehmen die Umsatzsteuer vorfinanzieren müssen, zeigt sich Müller mit der Neuregelung zufrieden: "Die Maßnahme setzt am richtigen Punkt an und verbessert unmittelbar und direkt die Finanzsituation in Kleinbetrieben. Nach unseren überschlagmäßigen Berechnungen werden rund zwei Drittel unserer Betriebe von den neuen Höchstgrenzen profitieren."
Und dies sei angesichts der aktuellen Geschäftslage auch dringend notwendig, so Müller weiter. Der Kammerchef nennt neben den aktuellen Auftragsrückgängen und Umsatzeinbrüchen als weitere Belastungsfaktoren die Zahlungsmoral mancher Kunden und verschärfte Bedingungen für die Aufnahme von Krediten bei der Hausbank.
Die Ist-Versteuerung steht bei den Handwerksorganisationen schon länger auf der Tagesordnung. Der baden-württembergische Handwerkstag hatte jüngst eine bundesweit einheitliche Umsatzgrenze von einer Million Euro gefordert, um kleine und mittlere Betriebe weitgehend zu entlasten. Die bisherige Praxis hatte im Handwerk Unverständnis ausgelöst. "Wer sich in einer schwierigen Marktsituation behaupten muss, kann nicht auch noch kostenlose Kredite für den Staat bereitstellen", fasst Müller zusammen.