"Wir haben einen Weg gefunden, um ausländische Arbeitskräfte in unserem regionalen Handwerk zu integrieren. Insofern profitiert das Handwerk vom Anerkennungsgesetz", erläutert Müller die aktuellen Zahlen weiter. Wörtlich: "Das Interesse ist sehr groß. In den zwei Jahren seit Einführung des Gesetzes hat es insgesamt 576 Anfragen von Menschen geben, die als Handwerker tätig werden wollten." Diese kamen überwiegend aus Polen, Bosnien- und Herzegowina sowie der Türkei und wollten beispielsweise im Kfz-, Elektro- und Friseurhandwerk tätig werden. "Insgesamt wurden 62 Anträge gestellt, von denen 14 mit einer vollen und 8 mit einer teilweisen Gleichwertigkeitsbescheinigung beschieden worden sind", bilanzierte Müller weiter. Und betonte: "Die restlichen Anerkennungsverfahren sind noch am Laufen und in Bearbeitung."
"Alle Antragssteller werden von uns individuell beraten", versprach Müller. Im persönlichen Gespräch erfahren die Interessenten mehr über das entsprechende Berufsrecht, werden individuelle Anliegen und Zukunftspläne der Einzelnen erörtert sowie konkrete Ansätze für den Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen aufgezeigt. Müller abschließend: "Für unsere Betriebe ist diese Einschätzung wichtig, wenn es darum geht die Eignung eines ausländischen Bewerbers auf eine Arbeitsstelle zu bewerten und Fachkräfte zu gewinnen."