Teilnahmeberechtigt sind junge Gesellinnen und Gesellen, die zwischen dem 1. September 2007 und dem 31. August dieses Jahres ihre Gesellenprüfung abgelegt und für ihre praktischen Leistungen mindestens die Note "gut" erhalten haben. Zum Zeitpunkt der Prüfung dürfen sie nicht älter als 23 Jahre sein. Für Absolventen des Sekundarabschlusses II liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Anmeldungen zum Wettbewerb können über die Innungen und Kreishandwerkerschaften im Oldenburger Land bis zum 22. August bei der HWK eingereicht werden. Die Wettbewerbsarbeiten bestehen aus dem Gesellenstück und Arbeitsproben, die als Prüfungsaufgaben angefertigt wurden. Teilnehmen kann jeweils der beste Geselle einer Innung.
Prüfungsausschüsse ermitteln anschließend unter den Innungsbesten der einzelnen Berufe die Sieger auf Kammerebene, die mit ihrem ersten Platz für die Teilnahme an den Bundes- und Landesentscheidungen qualifiziert sind. Landessieger können ein Stipendium von insgesamt 5.100 Euro aus dem Begabtenförderungsprogramm des Bundesbildungsministeriums beantragen. Informationen zum Leistungswettbewerb gibt die HWK unter Tel. 0441/232244.