„Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat unmittelbare Auswirkungen auch auf das Handwerk in Brandenburg sowie die gesamte Hauptstadtregion. Wenn von mehr als 200.000 Fahrzeugen in der Hauptstadt gesprochen wird, muss man die Zahl der einpendelnden Brandenburger nach Berlin und damit auch der Handwerksbetriebe noch hinzuzählen.
Der Berliner Senat ist aufgefordert, Ausnahmeregelungen für Handwerker zu schaffen, auch für brandenburgische Betriebe.
Darüber hinaus sollten durch die Verantwortlichen alle möglichen weiteren Maßnahmen forciert werden, zum Beispiel die Taktung des ÖPNV im inner- und außerstädtischen Verkehr für Ein- und Auspendler, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, auf das Auto zu verzichten.“