Für solche Anrufe empfiehlt die Handwerkskammer Region Stuttgart folgendes Vorgehen: Lassen Sie sich den Namen und die Firma samt Anschrift des Anrufenden geben. Bevor Sie eine telefonische Bestellung aufgeben, sollten Sie sich darüber informieren, ob die Annahme dieses Angebots für Sie tatsächlich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Im Übrigen weist die Handwerkskammer Region Stuttgart auf Folgendes hin: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck bestimmter Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen und zwar in der jeweils aktuellen Fassung. Zu diesen aushangpflichtigen Gesetzen gehören u. a. das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg. Eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze wird auch von verschiedenen Verlagen aufgelegt und ist über den Buchhandel erhältlich.