Der Erfolg des gesamten Unternehmens hängt maßgeblich von einer funktionierenden "Schaltzentrale" im Büro ab. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist ein kompetenter Ansprechpartner unverzichtbar. Die Fortbildung zur Büroleiterin liefert dafür eine entscheidende Qualifikation. Die Unterrichtseinheiten verteilen sich auf zwei Tage pro Woche, jeweils in den Abendstunden. Es wird Wissen in den Bereichen Büroorganisation und Marketing sowie Finanz- und Rechnungswesen vermittelt. Ebenso werden die Themen Personalführung und Lohnabrechnung behandelt. Ferner erfolgt eine Einführung in die Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Sozialrechts. Anmelden können sich Interessierte, die mindestens vier Jahre in einem Handwerksbetrieb kaufmännisch tätig waren. Außerdem wird zugelassen, wer eine bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfung und eine mindestens 2jährige kaufmännische Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb nachweisen kann. Auch Absolvent/innen mit einem kaufmännischen Abschluss und mindestens 1jähriger Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen.
Zum Dreh- und Angelpunkt werden
Weiterbildung zur Büroleiterin läuft im Januar an
Der Erfolg des gesamten Unternehmens hängt maßgeblich von einer funktionierenden "Schaltzentrale" im Büro ab. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist ein kompetenter Ansprechpartner unverzichtbar. Die Fortbildung zur Büroleiterin liefert dafür eine entscheidende Qualifikation. Die Unterrichtseinheiten verteilen sich auf zwei Tage pro Woche, jeweils in den Abendstunden. Es wird Wissen in den Bereichen Büroorganisation und Marketing sowie Finanz- und Rechnungswesen vermittelt. Ebenso werden die Themen Personalführung und Lohnabrechnung behandelt. Ferner erfolgt eine Einführung in die Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Sozialrechts. Anmelden können sich Interessierte, die mindestens vier Jahre in einem Handwerksbetrieb kaufmännisch tätig waren. Außerdem wird zugelassen, wer eine bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfung und eine mindestens 2jährige kaufmännische Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb nachweisen kann. Auch Absolvent/innen mit einem kaufmännischen Abschluss und mindestens 1jähriger Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen.