Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb im Jahr 2012 den Zeitraum vom 30. Juli 2012 für drei Wochen bis zum 18. August 2012. In dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.
Die Handwerkerferien beachten
Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb im Jahr 2012 den Zeitraum vom 30. Juli 2012 für drei Wochen bis zum 18. August 2012. In dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.