Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb im Jahr 2015 den Zeitraum vom 3. August 2015 für drei Wochen bis zum 22. August 2015.
In dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch gegebenenfalls Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden: www.hwk-reutlingen.de/...