Die Auflösung des Namens ELENA - elektronischer Entgeltnachweis - ließ letztendlich Unangenehmes vermuten. Bislang waren Arbeitgeber zum Beispiel im Falle einer Arbeitslosenmeldung verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung schriftlich auszustellen. Mit dem ELENA-Verfahren wird ab dem 1. Januar 2010 dieses Vorgehen durch eine ebenfalls verpflichtende monatliche elektronische Meldung ersetzt. Gemeldet wird an die zentrale ELENA-Speicherstelle.
Von der Änderung betroffen sind zunächst alle Betriebe. Ein deutlicher Mehraufwand bei den monatlichen Entgeltabrechnungen kommt jedoch auf die im Wesentlichen kleineren Handwerksbetriebe zu, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung vollständig selbst bearbeiten.
Sie müssen künftig zusätzlich zur Papierbescheinigung monatlich die elektronische Meldung von Arbeitnehmerdaten abgeben. Ab dem 1. Januar 2012 werden dann verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen, die Grundlage für Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld und Wohngeld sind und derzeit noch in Papierform erstellt werden, vollständig durch diese elektronischen Entgeltnachweise ersetzt.
Die Handwerkskammer Reutlingen hat auf ihrer Internetseite die wesentlichen Informationen zu ELENA zusammengestellt:
www.hwk-reutlingen.de/...