Bislang war das Verfahren so geregelt, dass der Mitarbeiter des Autohauses das Landratsamt aufsuchte und dort den gesamten Vorgang abwickeln konnte. Für die Zollzulassung einschließlich Kennzeichen hatte er lediglich einen pauschalen Betrag zu entrichten. Auf diese Weise konnte der Händler den verauslagten Betrag dem in der Regel im Ausland ansässigen Kunden bereits mit der Übergabe des Fahrzeugs und aller Unterlagen in Rechnung stellen.
Ganz anders die neue Regelung: Für eine Zollzulassung müssen inzwischen zunächst die kompletten Unterlagen für die Zollzulassung beim Landratsamt abgegeben werden. Das Landratsamt bearbeitet diese Unterlagen und stellt ein Formular für die Kfz-Steuer und ein Zusatzformular mit den fahrzeugrelevanten Daten aus. Dieses Formular muss wiederum direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt berechnet dann die Höhe der Steuer, die jedoch per Banküberweisung bezahlt werden muss, da das Finanzamt keine Barzahlung akzeptiert. Mit dem entsprechenden Einzahlungsbeleg muss dann wieder das Landratsamt aufgesucht werden, das die Zollzulassung fertig stellt und sie dem Autohaus samt Kennzeichen aushändigt. Für Eisert steht deshalb fest: Dieses Regeldickicht führt jeden Gedanken an Entbürokratisierung ad absurdum.
Will das Autohaus den bürokratischen Weg des zusätzlichen Besuchs beim Finanzamt nicht gehen, muss es dem Landratsamt eine Blanko-Einzugsermächtigung ausstellen. Und da die Höhe des oft erst Wochen später abzubuchenden Steuerbetrages noch nicht bekannt ist, kann dem Kunden bei der Aushändigung des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere noch keine Rechnung gestellt werden. Nicht selten tauchen dann wiederum Probleme mit den für den Kunden verauslagten Gebühren und Steuern auf.
Der Vorschlag der Handwerkskammer Reutlingen - der in der Zwischenzeit auch von Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes aufgegriffen wurde - lautet daher: Das Landratsamt sollte die Höhe des abzubuchenden Betrages bereits bei der Zulassung berechnen und ihn dem Autohaus bescheinigen. Der Händler könnte dann wie bisher den Betrag dem Auslandkunden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs in Rechnung stellen.