Im Zuge der Handwerksnovelle von 2004 wurde für 53 Gewerke die Meisterpflicht abgeschafft, teilweise mit gravierenden Folgen für die Ausbildungsleistung in den Gewerken, für die Bestandsfestigkeit neu gegründeter Betriebe und für die Qualität. Auch Präsident Harald Herrmann, Meister und Betriebsinhaber, traf der Wegfall schwer. Seitdem konnte er beobachten, dass immer weniger Auszubildende die Lehre zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger abschlossen. Auch die Zahl der Meisterabsolventen sank. „Das schlug sich zwangsläufig auf die Zahl der Fachleute und vor allem auf die Qualität durch“, sagt er. „Deshalb bin ich froh darüber, dass die Politik ihren Fehler von damals nun korrigiert.“
Auch Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert pflichtet Herrmann bei, denn vor dem Hintergrund der „Gefahrgeneigtheit“ sei das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zweifelsohne ein Gewerbe, dessen unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeute. Das gelte auch für den Beton- und Terrazzohersteller, den Estrichleger, den Behälter- und Apparatebauer, den Parkettleger, den Rollladen- und Sonnenschutztechniker, den Schilder- und Lichtreklamehersteller, den Raumausstatter und den Orgel- und Harmoniumbauer – diese Gewerke sollen zur Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) zurückgeführt werden. „Außerdem wurden solche Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgurt anzusehen sind. In diesem Fall sind das die Drechsler und Holzspielzeugmacher, die Böttcher und die Glasveredler“, erklärt Eisert.
Michael Donth betont, dass bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt werde, klare, objektive und eindeutige Kriterien angelegt wurden. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts eingehalten wurden. „Ich bin davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert“, so Donth.
Von der neuen Meisterpflicht der 12 Gewerke werden nur neu gegründete Betriebe betroffen sein, bestehende Betriebe ohne Meister genießen Bestandsschutz. Nach fünf Jahren soll die Neuregelung überprüft werden. „Das ist uns allen dreien wichtig, denn eventuell könnte in fünf Jahren die zweite Welle der Rückführungen folgen“, hofft Eisert.