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Handwerkskammer beschließt Wirtschaftsplan 2013

(lifePR) (Reutlingen, )
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat am 29. November 2012 den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufsgruppenzuschlag für das Jahr 2013 beschlossen. Eine Erhöhung des Kammerbeitrages ist nicht vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer Reutlingen beläuft sich auf rund 13 Millionen Euro. "Sämtliche Aufwendungen können vollständig aus Beiträgen, Entgelten, Gebühren und Rücklagen finanziert werden," freut sich Präsident Joachim Möhrle.

Dringende Investionen

Dabei sind für das Jahr 2013 große Investitionen geplant: Nachdem das Internat in Tübingen aufgrund von strengen Brandschutzauflagen geschlossen werden musste, steht zurzeit noch die Frage im Raum, ob eine Generalsanierung oder ein Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Das Internat wird von Auszubildenden genutzt, die an den Lehrgängen der Überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen müssen und aufgrund einer zu großen Entfernung nicht täglich zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort pendeln können.

Nach wie vor geplant ist auch ein Neubau der Bildungsakademie Sigmaringen. "Beide Vorhaben können jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn von Bund und Land Zuwendungsmittel gewährt werden", so Möhrle.

Erfreulich sei, dass im Planentwurf keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen sind. Kredite könnten allenfalls nur dann notwendig werden, wenn die beantragten Zuwendungen von Bund und Land für die Bau- und Investitionsmaßnahmen nicht, nur teilweise oder verspätet gewährt würden.

Seit dem Jahr 2012 beträgt der Grundbeitrag einheitlich 170 Euro, und der Zusatzbeitrag beträgt wie bisher ein Prozent aus dem Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages - auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) - beträgt 1.500 Euro. Der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen beläuft sich auf 10.000 Euro.
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