Mit Urteil vom 31. Juli 2013 hatte das Landgericht Düsseldorf einer Feststellungsklage der Gewerbeauskunft-Zentrale in letzter Instanz stattgegeben (AZ: 23 S 316/12). Diese droht nun Betrieben, die die Zahlung für einen Adressbucheintrag verweigern, mit einer Klage.
"Das Urteil, mit dem die Gewerbeauskunft-Zentrale jetzt hausieren geht, beruht auf einem Taschenspielertrick", sagt Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer Reutlingen. Bei genauerer Betrachtung der Urteilsbegründung kämen starke Zweifel auf, ob es nicht auf einem völlig anderen Sachverhalt beruhe als in den der Handwerkskammer Reutlingen bislang bekannt gewordenen Fällen.
Das Formular scheine speziell für diesen Einzelfall entschärft worden zu sein. So fehle etwa die Formulierung, die Rückantwort sei "gebührenfrei". Betroffene Betriebe hatten bislang ausschließlich Formulare mit dieser irreführenden Klausel zugesandt bekommen. Momentan werde die Frage, inwieweit die im Prozess thematisierte "Sonderedition" von den millionenfach versandten Formular-Exemplaren abweicht, mit dem Gericht abgeklärt.
Betroffenen Betriebsinhabern rät Schweizer daher, sich durch das jetzt versandte Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale mit der Überschrift "offene Forderung - letztinstanzliches Urteil" nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Nach einer professionellen Anfechtung des Vertrages - kostenlose Muster gibt es für Mitgliedsbetriebe bei der Handwerkskammer Reutlingen - könne einem möglichen Rechtsstreit ruhig ins Auge geblickt werden. Diesen habe man in der Vergangenheit jedoch stets vermeiden können.
"Die Handwerkskammer Reutlingen hat schon über 750 Anfragen erfolgreich beantwortet und bislang ist noch kein von uns beratener Betrieb verklagt worden oder hat gar etwas bezahlen müssen", so Schweizers ermutigende Bilanz.
Weitere Informationen erhalten Mitgliedsbetriebe bei der Handwerkskammer Reutlingen, Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232 oder im Internet unter www.hwk-reutlingen.de/....
Andere Betriebe wenden sich bitte an ihre örtlich zuständige Handwerkskammer (zu finden über www.handwerkskammer.de) oder IHK.