Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 795533

Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstr. 58 72762 Reutlingen, Deutschland http://www.hwk-reutlingen.de
Ansprechpartner:in Frau Sonja Madeja +49 7121 2412123

Handwerkskammer Reutlingen ermöglicht Eisdielen in Baden-Württemberg Verkauf an der Theke

(lifePR) (Reutlingen, )
Auf Initiative der Handwerkskammer Reutlingen, die beim Baden-Württembergischen Handwerkstag in Stuttgart BWHT die Ungleichbehandlung der Speiseeishersteller beklagte – Eisdielen durften laut Corona-Verordnung bisher im Gegensatz zu Konditoreien und Bäckereien ihre Geschäfte nicht öffnen – gilt ab heute eine Lockerung: Eis darf unter Einhaltung von strengen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen wieder an der Theke verkauft werden. Nur im Becher und zum Mitnehmen, doch den Justiziar der Handwerkskammer Richard Schweizer freut das ungemein, schließlich ist es ihm mit zu verdanken, dass ab heute wieder Eis als „systemrelevant“ gilt. „Wir hatten in den letzten Wochen Unmengen von Anfragen von Eisdielenbesitzern, die nicht verstehen konnten, warum der Eisverkauf nicht zulässig sein sollte, sofern auf die Einhaltung der Abstandsregelungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem auch bei der Kundschaft geachtet würde“.

Eisdielen durften fünf Wochen kein Eis verkaufen – Abhol- und Lieferservice ausgenommen – , auch dann nicht, wenn sie alle Sitz- und Stehgelegenheiten für die Kunden entfernt hätten. Argumentiert wurde seitens einiger Behörden damit, dass Eis kein "überlebenswichtiges" Produkt sei und der Unternehmer die Warteschlangen nicht kontrollieren könne. „Eine widersprüchliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass beispielsweise Konditoreien weiterhin ihre Kuchen, Torten und Pralinen herstellen und verkaufen durften. „Auch wenn's natürlich schmeckt, wird man auch bei Konditorwaren kaum zu dem Ergebnis kommen können, dass diese ‚überlebenswichtig’ sind“, so Schweizer.

Nun ist der Sommer, zumindest was die kulinarischen Genüsse angeht, gerettet. Die Anfrage beim BWHT und die damit verbundene Bitte, sich für eine Öffnung der Eisdielen in Baden-Württemberg einzusetzen, wurde von der Landesregierung erhört.

Grundsätzlich bleibt es allerdings dabei, dass Kommunen eigenständig auch schärfere Regeln erlassen dürfen. 

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.